01Einkommensteuer
Ja, Einnahmen aus Zaunwerbung sind einkommensteuerpflichtig und werden in der Anlage V der Steuererklärung angegeben.
Einkünfte aus der Vermietung von Werbeflächenrechten fallen unter § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Sie werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung erfasst.
Einen pauschalen Freibetrag für Vermietungseinkünfte gibt es nicht. Allerdings existiert der sog. Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis 410 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, sofern sie nicht aus einem Arbeitslohn stammen. Zwischen 410 und 820 Euro erfolgt eine stufenweise Besteuerung.
02Umsatzsteuer
Zaunwerbung ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, aber bei geringem Umsatz greift oft die Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer bis 22.000 Euro).
Die Überlassung einer Fläche zu Werbezwecken ist nicht unter § 4 Nr. 12 UStG steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt nur für die reine Vermietung von Grundstücken und Räumen, nicht für die Nutzung als Werbeträger.
Für die meisten privaten Zaun-Vermieter greift jedoch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
03Gewerbeanmeldung
Nein, bei der Vermietung eines einzelnen Zauns ist normalerweise keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei der Vermietung eines einzelnen Zauns am eigenen Wohnhaus ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Einkünfte werden als Vermietungseinkünfte nach § 21 EStG behandelt. Erst wenn Sie gewerblich organisiert mehrere Standorte betreiben, kann eine Gewerbepflicht entstehen.
04Zahlungsabwicklung bei MietMeinZaun
Sie erhalten 80 % der Miete direkt ausgezahlt — MietMeinZaun behält 20 % Plattformprovision.
Die Plattform arbeitet mit Stripe Connect. Der Mieter zahlt den vereinbarten Betrag. MietMeinZaun behält 20 % Plattformprovision, die verbleibenden 80 % werden direkt an Sie als Vermieter ausgezahlt. Sie erhalten eine transparente Abrechnung für Ihre Steuererklärung.
Häufige Fragen
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich meinen Zaun vermiete?+
Gilt die Kleinunternehmerregelung für Zaunwerbung?+
Ist die Vermietung einer Werbefläche umsatzsteuerbefreit?+
Brauche ich ein Gewerbe für die Zaunvermietung?+
Wie funktioniert die Auszahlung über MietMeinZaun?+
Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Angaben wurden sorgfältig recherchiert, es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen. Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.